Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Bestätigung Ihrer Reservation oder der Fahrzeuginstruktion vor Ort kommt zwischen Ihnen (im Folgenden: „Kunde“) und HB-Adventure Switzerland AG (im Folgenden: „Veranstalter“) ein Mietvertrag zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen Ihnen und dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrages. Wir bitten Sie deshalb, diese sorgfältig zu lesen.
2. Mietbedingungen
Jeder Kunde muss das 18. Altersjahr erreicht und einen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Die Benützung des Buggyparkes ist nur mit den dafür vorgesehenen Fahrzeugen und unter Aufsicht des Personals gestattet. Die Parkregeln als Bestandteil der AGB’s sind strikt einzuhalten. Bei einer Reservation ist der Mietbetrag im Voraus zu bezahlen. Wird ein Kunde aus dem Buggypark weggewiesen (Missachtung der Parkregeln), ist der geschuldete Mietbetrag dennoch fällig.
3. Parkregeln
Ohne vorgängige Park- und Fahrzeuginstruktionen durch das Personal ist deren Benutzung untersagt. Der Buggy darf nur im dafür vorgesehenen und abgesperrten Buggypark bewegt werden. Darin stehen verschiedene Trails zur Verfügung, diese dürfen nicht verlassen und nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Den Anweisungen vom Personal ist strikt Folge zu leisten. Alkoholisierte und/oder unter Medikamenten-, Drogeneinfluss stehende Kunden dürfen den Buggypark nicht benützen. Bei gesundheitlichen Problemen ist das Personal zu informieren. Es ist eine gute Winterbekleidung, inkl. Handschuhe zu tragen. Es besteht Helmtragepflicht. Helme können vor Ort ausgeliehen werden. Es wird ein sorgfältiger Umgang mit den Fahrzeugen und dem Parkmaterial verlangt. Für vom Kunde verursachte Beschädigungen haftet der Kunde persönlich. Es wird eine vorsichtige Fahrweise verlangt, insbesondere bei Überholmanöver ist auf genügend Abstand zu achten. Wird gegen diese Parkregeln absichtlich oder auch unabsichtlich verstossen, kann der Kunde aus dem Park weggewiesen werden.
4. Versicherung/Haftung
Der Veranstalter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung ist Sache des/der Unterzeichnenden. Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden: bis zu CHF 2,000.00.
Jeder Kunde ist selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Schäden an sich selber, gegenüber dem Veranstalter und gegenüber Dritten verantwortlich. Bei Schädigungen infolge eines Verstosses gegenüber den Parkregeln lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.
Regressansprüche des Veranstalters:
Hat der Veranstalter aufgrund SVG58 oder aus anderen Gründen für ein vom Kunden verursachtes Schadensereignis einzustehen, bleibt der Rückgriff auf den Kunden im Umfang des Selbstbehaltes in jedem Falle vorbehalten. Bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung kann der Kunde im vollen Schadensumfang zur Rechenschaft gezogen werden. Unabhängig von den Versicherungsleistungen im Sinne dieses Absatzes hat der Kunde für fahrlässig verursachte Schäden einzustehen. Das gilt insbesondere für Regressansprüche der Versicherung oder vom Vermieter. Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden an den Fahrzeugen und damit verbundenen Folgekosten (Ausfallzeit) werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet.
Fahrlässig verursachte Kleinschäden an den Fahrzeugen bis zu CHF 300.00 sind sofort zu begleichen.
5. Reservationen / Wartezeiten / Fahrtzeiten
Erscheint ein Kunde nicht oder zu spät zu einer Reservation, verbleibt der voraus bezahlte Mietbetrag beim Veranstalter. Gemeinsam wird nach einer möglichen Alternative gesucht. Wird die Reservation vom Veranstalter abgesagt (auch kurzfristig), bekommt der Kunde den voraus bezahlten Mietbetrag zurückerstattet. Nach Möglichkeit wird ein Alternativprogramm vorgeschlagen. Für abgesagte Reservationen kann der Veranstalter jedoch nicht mit Schadenersatzforderungen belangt werden. Alle Rückzahlungen werden abzüglich der Bankspesen und einer Bearbeitungsgebühr ausbezahlt.
Wartezeiten: sind möglich bei hohem Gästeaufkommen, bei technischen Problemen oder bei zwischenzeitlich notwendigen Streckenarbeiten. Wir bitten dafür um Verständnis.
6. Gerichtsstand
Auf die vorliegenden vertraglichen Beziehungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrage ergebenden Streitigkeiten ist Zürich.
Gültig ab: 01. Mai 2020
Betreiber der Buggyparks und Impressum
Die Betreiber des Buggyparks und somit auch verantwortlich für den Inhalt der Seiten ist:
HB-Adventure Switzerland AG
Löwenstrasse 20
CH 8001 Zürich
info@hb-as.ch